Warum transparente Kommunikation der Schlüssel zu unserem Kundenerfolg ist
2. August 2024
7 Minuten zum lesen
7 Min.
2. August 2024
7 Minuten zum lesen
7 Min.
10. Juli 2024
5 Minuten zum lesen
5 Min.
Menschen mit Einschränkungen aufgrund einer Behinderung oder ihres Alters haben oft keinen Zugang zu Apps und Websites. Barrierefrei gestaltete Anwendungen sollen dem entgegenwirken. Was Softwareentwickler beachten müssen und ab wann die Pflicht zur Barrierefreiheit von Apps und Websites gilt, erfahren Sie hier.
In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt rund 10,2 Millionen Menschen mit Behinderung. Um einer Benachteiligung in der Gesellschaft entgegenzuwirken, gilt seit Mai 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz. Menschen mit Beeinträchtigungen aufgrund einer Behinderung oder ihres Alters haben oft keinen Zugang zu Apps oder Websites. Durch eine barrierefreie Gestaltung sollen sie uneingeschränkt Websites und mobile Anwendungen nutzen können. Um dies zu ermöglichen, sind alle öffentlichen Stellen gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Softwareangebote schrittweise bis spätestens 23. Juni 2021 barrierefrei zu gestalten.
Barrierefreiheit bei Apps und Websites äußert sich durch eine Gestaltung, die es Menschen mit einer Behinderung ermöglicht, die Anwendungen problemlos nutzen zu können. Für App-Entwickler und Designer können die Regeln des Universellen Designs eine Orientierung bieten. Das Universelle Design oder Design für Alle beinhaltet Erkenntnisse und Verfahrensweisen die helfen, verschiedene Bereiche für die größtmögliche Zielgruppe zu gestalten. Sie sind auf Produkte, Umgebungen, Informationen, Infrastrukturen und weitere Bereiche anwendbar. Die größtmögliche Zielgruppe schließt geistig und körperlich sowie aufgrund ihres Alters benachteiligte Menschen mit ein. Der Bedarf an zusätzlich notwendigen Hilfsmitteln für beeinträchtigte Personengruppen soll weitgehend beseitigt werden.
Viele Bestandteile von Apps und Websites können App-Entwickler ohne großen Aufwand an die Bedürfnisse beeinträchtigter Menschen anpassen. Es ist wichtig zu wissen, welche Bereiche sie bei der Entwicklung anpassen sollten, um Barrierefreiheit zu garantieren.
Allgemein sollten sich Entwickler auf die wesentlichen Features beschränken. Das erleichtert beeinträchtigten Menschen die Nutzung der Anwendung, da sie die wichtigen Funktionen nicht erst herausfiltern müssen. Eine weitere Erleichterung für viele Menschen ist es, wenn Apps die Einstellungen ihres Betriebssystems übernehmen. Im Betriebssystem ihres Endgeräts können Personen die Schriftgröße oder den Farbkontrast an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Wenn Apps diese Einstellungen automatisch übernehmen, muss der Nutzer nicht alles erneut konfigurieren. App-Entwickler müssen bei der Gestaltung der Benutzeroberfläche darauf achten, dass sich die Elemente nicht überlappen oder gegenseitig verdecken, wenn sie die Schriftgröße anpassen.
Wie Sie diese Dinge umsetzen können und welche Möglichkeiten unterschiedliche Betriebssysteme bieten, erfahren Sie in unserem vorherigen Blog Post über Barrierefreie Apps.
In Deutschland bildet die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) auf der Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes den gesetzlichen Rahmen für Barrierefreiheit in der IT. Die Verordnung gilt für alle öffentlichen Stellen des Bundes. Dazu zählen unter anderem Bund, Länder, Gemeinden und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Behörden sind verpflichtet, zusätzlich zu Websites auch öffentlich zugängliche Apps barrierefrei zu gestalten. Seit dem 25. Mai 2019 müssen außerdem alle intern genutzten mobilen Anwendungen barrierefrei sein. Neben Websites sowie öffentlichen und internen mobilen Anwendungen gilt die Barrierefreiheit ab dem 23. Juni 2021 auch für elektronische Verwaltungsabläufe öffentlicher Stellen.
Elektronische Verwaltungsabläufe sind alle Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung. Dazu gehören beispielsweise die elektronische Zeiterfassung oder Aktenführung.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist Pflicht bei allen Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Elektronische Verwaltungsabläufe sind davon nicht betroffen. Website Betreiber, die ihre Seite nach dem 23. September 2018 veröffentlichten, mussten bis spätestens ein Jahr danach eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen. Bei älteren Websites war erst der 23. September 2020 die Deadline.
Bis spätestens 23. Juni 2021 müssen auch mobile Anwendungen eine Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten. Folgende Bestandteile müssen darin enthalten sein.
Barrierefreie Gestaltung ermöglicht einer großen Personengruppe einen einfacheren Zugang zu Apps und Websites. Selbst wenn die eigene Anwendung nicht von der Pflicht zur Barrierefreiheit betroffen ist, kann es durchaus sinnvoll sein, diese entsprechend zu gestalten. Somit beziehen Sie sowohl Menschen mit einer Behinderung als auch Senioren in Ihre Zielgruppe mit ein und erreichen eine größere Anzahl an Nutzern.
Wollen Sie mehr über die Umsetzung von Barrierefreiheit und konkrete Möglichkeiten der unterschiedlichen Betriebssysteme erfahren? Lesen Sie unseren vorherigen Blog Artikel über Barrierefreie Apps.
Wir unterstützen Sie bei der barrierefreien Umsetzung Ihrers App-Projektes. Kontaktieren Sie uns telefonisch +49 711 21723730 oder per Mail hello@bitfactory.io.
2. August 2024
7 Minuten zum lesen
7 Min.
10. Juli 2024
5 Minuten zum lesen
5 Min.