12. Oktober 2017

Barrierefreie Apps

Von Designern und Entwicklern sollte immer berücksichtigt werden, dass Apps für alle Personengruppen zugänglich sind - auch für Menschen mit physischen oder geistigen Behinderungen. Wie dies möglich ist und welche gesetzlichen Bestimmungen es gibt, können Sie hier nachlesen.

Anna-Maria Schmider

9 Minuten zum lesen

Barrierefreiheit ist in unserer Gesellschaft ein großes und wichtiges Thema, sowohl in der physischen Umgebung als auch in der Medienwelt. Die Infrastruktur bietet zum Beispiel angepasste Zugangsmöglichkeiten für Rollstuhlfahrer und im medialen Bereich finden Sprachsteuerung oder Brailleschrift (Blindenschrift) ihren Platz. Diese Unterstützungen im Alltag sind für Menschen mit einer Hör-/Sehbehinderung oder mit motorischen Beeinträchtigungen notwendig, immer mehr auch im digitalen Bereich. Mittlerweile nutzt nahezu jeder Mensch mobile Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder auch Smartwatches. Somit werden barrierefreie Apps benötigt.

Vor dem Hintergrund, dass etwa 15 % der Weltbevölkerung an einer amtlich anerkannten Behinderung leiden und circa 10 % der Menschen von einer Rot-Grün-Schwäche betroffen sind, sollten sich App Entwickler und Designer mit dem Thema Barrierefreiheit befassen. Nur so kann garantiert werden, dass mobile Anwendungen auch von beeinträchtigten Personen genutzt werden können.

Barrierefreie Apps – was bei der Entwicklung berücksichtigt werden muss

Garantiert werden kann eine uneingeschränkte Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Apps nur, wenn bestimmte Funktionen bei der Entwicklung berücksichtigt und integriert werden. Durch die Integration von Sprachsteuerungselementen können beispielsweise Texte aus Apps vorgelesen oder Bilder detailliert beschrieben werden.

Die Farbwahl der einzelnen Elemente einer App sollte ebenfalls so gestaltet sein, dass Menschen mit einer Schwäche in diesem Gebiet die Anwendung uneingeschränkt nutzen können. Hier wäre es von Vorteil, wenn individuelle Einstellungen getätigt werden könnten. Entwickler sollten darauf achten, dass sowohl Icons als auch Schriften, Bilder und Grafiken eine ausreichende Größe haben.
Die Reihenfolge von Elementen in einer mobilen Anwendung muss genau durchdacht und so aufgebaut sein, dass beispielsweise Menschen mit Sehbehinderung die Inhalte sinnvoll vorgelesen bekommen. Erforderlich ist auch eine einfache, nachvollziehbare Navigation, bei der Schritte einfach rückgängig gemacht oder wiederholt werden können.

Bei der Entwicklung von Apps mit barrierefreien Funktionen ist es essentiell, dass die späteren Nutzer mit in den Prozess eingebunden werden. Für Personen ohne Behinderung ist es nicht möglich, sich in die Situation von eingeschränkten Menschen hineinzuversetzen – so ist es auch bei den meisten Entwicklern von Apps der Fall. Es ist also wichtig, dass die Zielgruppe von Anfang an mit integriert wird, um eine bestmögliche Qualität des Endergebnisses zu erreichen.

Trotz aller Bemühungen wird es höchstwahrscheinlich immer Features geben, die nur schwer oder gar nicht barrierefrei umgesetzt werden können. Deswegen gilt es zu beachten, dass manche Funktionen für bestimmte Personengruppen vereinfacht zur Verfügung gestellt werden sollten. Teilweise ist es auch zu empfehlen, anspruchsvollere Funktionen nicht anzubieten. Der Fokus sollte eher darauf liegen, den Nutzern mit Behinderung eine hochqualitative App nach deren Bedürfnissen anzubieten.

Möglichkeiten der Betriebssysteme

Generell unterscheiden sich die Möglichkeiten von Betriebssystem zu Betriebssystem. Sowohl iOS als auch Android stellen bestimmte Funktionen zur Verfügung, um den Zugriff auf Apps für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten.

iOS

  • User haben die Möglichkeit, Untertitel in verschiedenen Sprachen zu aktivieren, wenn Filme oder Videos angeschaut werden. Auf Entwicklerseite muss mit AVFoundation gearbeitet werden.
  • Displays können individuell konfiguriert werden – Einstellungen sind zum Beispiel dickerer Text, hohe Kontraste, Farbumkehr oder die Reduktion von Bewegungen. Hierfür müssen UIAccessibility APIs eingebaut werden, damit die App erkennt, welche Grundeinstellungen ein Nutzer ausgewählt hat. So kann die App richtig angezeigt werden.
  • iOS Geräte können ausgewählten Text aus der App in über 30 Sprachen vorlesen. Der Sprachdialekt und die Redegeschwindigkeit können individuell eingestellt werden. Mit der Klasse AVSpeechSynthesizer kann Text auf dem Gerät in Sprache umgewandelt und Methoden genutzt werden, die den Verlauf der Sprache kontrollieren.
  • Mit VoiceOver hat Apple eine gestenbasierte Bildschirmlesefunktion entwickelt. Es handelt sich hierbei um einen Screenreader, der mit Elementen in der App interagiert. Nutzern wird es ermöglicht, dass die Benutzeroberfläche bedient werden kann, auch wenn sie diese gar nicht sehen können. Inhalte, die auf dem Screen beziehungsweise in der App enthalten sind, werden durch VoiceOver detailliert erklärt und beschrieben. Angepasst werden können Sprechtempo und Tonhöhe, je nach persönlicher Vorliebe. Es können auch Eingaben mit der Tastatur getätigt werden, wobei jedes Zeichen auf der Tastatur bei Berührung laut vorgelesen wird. Die Brailletastatur wird ebenfalls durch VoiceOver unterstützt.
  • voiceover barrierefreie AppsVoiceOver bei Apple und zugehöriger Code
  • Der Guide Access ist eine weitere Funktion von iOS. Wie der Name sagt, handelt es sich hier um einen geführten Zugriff. Damit kann Folgendes bewirkt werden: Beschränkung von iPhone und iPad auf einzelne Apps, Limitierung von Bildschirmbereichen, Deaktivierung der Tasten auf iPhone und iPad.

Android

  • Mit der TalkBack Funktion können User mit dem mobilen Endgerät über Berührungen und Sprache interagieren. TalkBack beschreibt, was auf dem Display zu sehen ist und gibt Informationen über Benachrichtigungen oder Warnhinweise. Beispielsweise gibt es in einer App ein Video mit einem Play/Pause Button, den Menschen mit einer Sehbehinderung nicht wahrnehmen können. TalkBack agiert hier als Helfer und beschreibt den Button detailliert. Die Methode setContentDescription() muss hierfür eingesetzt werden.
  • talkback Funktion barrierefreie AppsTalkBack-Funktion in Android Apps
  • Möchten User nicht permanent, sondern nur in bestimmten Situationen gesprochenes Feedback, dann kann die Funktion Vorlesen aktiviert werden. Nutzer wählen Elemente auf dem Bildschirm aus, die vorgelesen oder beschrieben werden sollen.
  • Mit der Voice Access App können User ihr Smartphone oder Tablet steuern, indem sie Befehle per Sprache äußern. Mit der Sprachsteuerung können zum Beispiel Apps geöffnet und navigiert oder Texte bearbeiten werden (momentan in der Betaphase und nur in englischer Sprache verfügbar).
  • Individuelle Einstellungen wie Anzeige- und Schriftgröße, Vergrößerungsfunktionen (Elemente auf dem Bildschirm können durch Heranzoomen vorübergehend vergrößert werden) oder Kontrast- und Farboptionen (Text mit hohem Kontrast, Farbkorrektur, Farbumkehr) sind möglich. Für Geräte kann auch ein Untertitel mit dazugehörigen Spracheinstellungen für Videos aktiviert werden.
  • Sind User in ihrer Mobilität eingeschränkt, können diese ihr Android Gerät über einen separaten Schalter oder eine Tastatur steuern.
  • BrailleBack – eine aktualisierbare Braillezeile kann über Bluetooth mit dem Gerät verbunden werden. BrailleBack ist mit TalkBack kompatibel, wodurch sowohl Braille- als auch Sprachfunktionen genutzt werden können. So können auch Menschen mit Sehbehinderung einwandfrei mit dem Gerät interagieren und Texte schreiben oder bearbeiten.

Umrüstung von bereits bestehenden Apps in Richtung Barrierefreiheit

Eine Umrüstung von normale auf barrierefreie Apps ist möglich, aber meist mit sehr hohem Aufwand verbunden. Der Code muss einmal komplett durchgegangen und analysiert werden, um die fehlenden Elemente, die für die Barrierefreiheit benötigt werden, zu implementieren. Generell ist es zu empfehlen, von Anfang an ein Konzept aufzustellen, welches die Anforderungen für eine barrierefreie App beinhaltet. Hier können die vorgegebenen Funktionen der Betriebssysteme genutzt werden. Entwickler und Designer können mit dem Accessibility Scanner von Android nach Möglichkeiten zur Verbesserung von Apps suchen.

Rechtliche Bedingungen und Zukunftsaussichten

Design für Alle stellt ein Konzept dar, welches sich mit der Planung und Durchführung von Lösungen im Dienstleistungs- und Infrastruktursektor beschäftigt . Diese Lösungen sollen benutzerfreundlich sein und auch von Menschen, die eine Behinderung haben oder aufgrund ihres Alters eingeschränkt sind, ausnahmslos genutzt werden können. In Bezug auf Apps geht es vordergründig darum, alle existierenden Anwendungen für jeden Menschen zugänglich zu machen. Es wird sich hier also nicht nur auf Apps bezogen, die speziell für Menschen mit Behinderung entwickelt wurden.

Vorreiter von barrierefreie Apps sind öffentliche Stellen wie Verwaltungen, Krankenhäuser oder Universitäten. Für Apps und Webseiten aus diesen Segmenten gilt seit Ende 2016 die EU-Richtlinie, dass sie barrierefrei zugänglich sein müssen. Private Unternehmen, die mobile Anwendungen oder Websites anbieten, hängen dieser Entwicklung meist noch sehr nach.

Deutschland

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0)

Diese Verordnung gilt neben Internetangeboten auch für Apps, die öffentlich zugänglich sind.
Es gelten Standards, die anzuwenden sind, um die Informationen der Angebote und Apps für jeden Benutzer sichtbar zu machen. Ein Beispiel ist, dass es für Nicht-Text-Inhalte eine Alternative geben muss, wie diese Informationen dargestellt werden können (Metadaten bei Bildern). Umgekehrt gehört es auch zu den Anforderungen, dass für Audio- und Videodateien Text-Alternativen bereitgestellt werden müssen (vgl. Untertitel-Funktion).

Europäische Union

Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobiler Anwendungen öffentlicher Stellen

Es existiert eine EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen. Öffentliche Stellen wie beispielsweise Universitäten, Bibliotheken oder öffentliche Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, ihre Internetseiten und Apps barrierefrei bereitzustellen. Veröffentlicht worden ist diese Richtlinie Ende 2016. In der EU-Richtlinie werden auch Vorkehrungen für die nächsten Jahre definiert. Demnach müssen zum Beispiel mobile Anwendungen ab Juni 2021 barrierefrei sein. Für bestehende Webseiten ist dies schon ab September 2020 der Fall. Auch private Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, werden in der EU-Richtlinie berücksichtigt, da auch diese zur Barrierefreiheit verpflichtet werden sollen.

Fazit

Es ist sehr wichtig, Apps von Anfang an barrierefrei zu entwickeln. Nur so wird allen Menschen die Möglichkeit gegeben, mobile Anwendungen uneingeschränkt nutzen zu können.
Die Betriebssysteme iOS und Android stellen hierfür einige Features zur Verfügung, die Entwickler bei Ihrer Arbeit mit einbauen können.

Im Thema Design berät die Bitfactory Sie gerne.

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